Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um Steuerlager, Verbrauchsteuer und EMCS, jeweils in zwei Sätzen erklärt.

  • AES / Ausfuhranmeldung

    Die Ausfuhranmeldung im Automated Export System (AES) ist die elektronische Zollanmeldung für Waren, die das Zollgebiet der EU verlassen.

  • Alkoholsteuer

    Die Alkoholsteuer ist die deutsche Verbrauchsteuer auf Alkoholerzeugnisse.

  • ARC (eindeutiger Referenzcode)

    Der ARC ist der eindeutige Referenzcode, den das Hauptzollamt einem geprüften e-VD zuteilt.

  • Ausfallverfahren

    Das Ausfallverfahren greift, wenn EMCS nicht zur Verfügung steht: Die Beförderung beginnt dann mit einem Ausfalldokument in Papierform, das dem Datensatz des e-VD entspricht.

  • Ausgangsvermerk

    Der Ausgangsvermerk ist die elektronische Bestätigung der Ausgangszollstelle, dass die Ware das Zollgebiet der EU verlassen hat.

  • Biersteuer

    Die Biersteuer ist die deutsche Verbrauchsteuer auf Bier.

  • Eingangsmeldung

    Die Eingangsmeldung ist die elektronische Bestätigung des Empfängers, dass eine Beförderung unter Steueraussetzung angekommen ist.

  • EMCS

    EMCS (Excise Movement and Control System) ist das elektronische System der EU, mit dem Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung angemeldet und überwacht werden.

  • EORI-Nummer

    Die EORI-Nummer ist die Kennnummer, unter der ein Wirtschaftsbeteiligter beim Zoll in der EU registriert ist.

  • Grad Plato

    Grad Plato gibt den Stammwürzegehalt des Bieres vor der Gärung in Gewichtsprozent an.

  • Hauptzollamt

    Das Hauptzollamt ist die örtliche Behörde der Zollverwaltung, die Erlaubnisse erteilt, die Steuer festsetzt und das Steuerlager beaufsichtigt.

  • Importabfertigung

    Die Importabfertigung ist die Zollanmeldung, mit der Drittlandsware in ein Zollverfahren überführt wird, hier in die Überführung in ein Steuerlager.

  • KN-Position 2208

    Die Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur umfasst unvergällten Ethylalkohol mit weniger als 80 Prozent vol sowie Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke.

  • Lagerbuch

    Das Lagerbuch ist die laufende Aufzeichnung aller Zugänge, Abgänge und Bestände im Steuerlager.

  • Liter reiner Alkohol

    Liter reiner Alkohol (l A) ist die Bemessungsgrundlage der Alkoholsteuer: Volumen der Ware bei 20 Grad Celsius multipliziert mit dem Alkoholgehalt.

  • Registrierter Empfänger

    Ein registrierter Empfänger darf Alkoholerzeugnisse unter Steueraussetzung aus einem anderen Mitgliedstaat empfangen, sie aber nicht unversteuert lagern.

  • Registrierter Versender

    Ein registrierter Versender darf Alkoholerzeugnisse vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung weiterbefördern.

  • Sanktionslistenprüfung

    Die Sanktionslistenprüfung ist der Abgleich von Geschäftspartnern mit den Listen der EU, der Vereinten Nationen und weiterer Stellen.

  • SEED

    SEED (System for Exchange of Excise Data) ist das europäische Register aller Beteiligten, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung empfangen oder versenden dürfen.

  • Sicherheitsleistung

    Die Sicherheitsleistung ist die Bürgschaft oder Hinterlegung, mit der das Hauptzollamt den Steuerwert der unversteuerten Ware absichert.

  • Steueranmeldung (Vordruck 1272)

    Mit der Steueranmeldung erklärt der Steuerlagerinhaber dem Hauptzollamt die Mengen, die im Anmeldezeitraum in den freien Verkehr überführt wurden, und berechnet die Steuer selbst.

  • Steueraussetzung

    Steueraussetzung bezeichnet den Zustand, in dem verbrauchsteuerpflichtige Ware gelagert oder befördert wird, ohne dass die Verbrauchsteuer entstanden ist.

  • Steuerentlastung

    Die Steuerentlastung ist der Erlass, die Erstattung oder die Vergütung bereits entstandener Alkoholsteuer.

  • Steuerlager

    Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert gelagert, empfangen und versandt werden dürfen.

  • Steuerlagerinhaber

    Der Steuerlagerinhaber ist die Person, der das Hauptzollamt die Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers erteilt hat.

  • T1-Versandverfahren

    Das externe Versandverfahren T1 erlaubt es, Nichtunionsware unverzollt vom Hafen zu einem zugelassenen Ort im Zollgebiet zu befördern.

  • Umsatzsteuerlager

    Das Umsatzsteuerlager war eine Steuerbefreiung, kein Gebäude und keine Erlaubnis des Zolls: Lieferungen bestimmter Waren blieben umsatzsteuerfrei, solange sie in einem vom Finanzamt bewilligten Lager lagen.

  • Verbrauchsteuernummer

    Die Verbrauchsteuernummer ist die eindeutige Kennnummer eines Steuerlagers oder eines anderen zugelassenen Beteiligten im Verbrauchsteuerrecht.

  • Zolllager

    Ein Zolllager ist ein bewilligter Ort, an dem Nichtunionsware unter zollamtlicher Überwachung liegt, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden.

  • Zwischenerzeugnisse

    Zwischenerzeugnisse sind Getränke der Positionen 2204, 2205 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur mit mehr als 1,2 und höchstens 22 Prozent vol, die weder als Schaumwein noch als Wein oder Bier besteuert werden.