Freigabe für Deutschland: Steuer erst, wenn Sie verkaufen
Ihr Kunde in Deutschland will versteuerte Ware. Sie geben im Portal frei, wir melden die Alkoholsteuer beim Hauptzollamt an, legen sie auf Wunsch vor und stellen den Abholschein aus. Die Steuer entsteht nur für die Menge, die das Lager verlässt.

- Freigabe in Teilmengen, so oft Sie wollen
- Steueranmeldung beim Hauptzollamt durch uns
- Verbrauchsteuer auf Wunsch vorgelegt
So läuft es
- 01
Freigabe im Portal
Sie wählen Produkt und Menge. Das Portal zeigt die Liter reinen Alkohol und die Steuer dazu.
- 02
Steueranmeldung
Wir melden die Menge beim Hauptzollamt an, monatlich gesammelt oder je Freigabe.
- 03
Zahlung
Sie überweisen die Steuer an uns oder wir legen sie vor. Ohne Zahlung verlässt keine Ware das Lager.
- 04
Abholung
Abholschein für Ihren Spediteur, Verladung, Ausbuchung aus dem Lagerbuch.
Was Sie mitbringen
- Freigabeauftrag mit Produkt, Menge und Abholtag
- Spediteur oder Empfänger, der abholt
Was wir übernehmen
- Berechnung der Alkoholsteuer je Liter reiner Alkohol
- Steueranmeldung beim Hauptzollamt Düsseldorf
- Abholschein, Verladung, Lagerbuch
Vier Angaben für Ihr Angebot
Paletten je Sendung, wie oft Sie liefern, wie lange die Ware liegt und wohin sie danach geht. Mehr brauchen wir nicht für eine Kalkulation.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Alkoholsteuer?
13,03 Euro je Liter reiner Alkohol (§ 2 AlkStG). Eine Flasche 0,7 Liter mit 40 % Vol. enthält 0,28 Liter reinen Alkohol.
Muss ich alles auf einmal versteuern?
Nein. Sie geben frei, was Sie verkauft haben. Der Rest bleibt unversteuert im Lager.
Wann ist die Steuer fällig?
Nach der Steueranmeldung zum gesetzlichen Termin. Wir sagen Ihnen den Termin je Freigabe.
Angebot anfordern
Vier Angaben reichen. Sie bekommen eine Kalkulation für Ihre typische Sendung, in der Regel am nächsten Werktag.

