Registrierter Versender

Ein registrierter Versender darf Alkoholerzeugnisse vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung weiterbefördern. Er eröffnet dafür ein e-VD, das erst am Bestimmungsort erledigt wird.

Worauf es ankommt

Die Rolle schließt eine Lücke an der Außengrenze. Mit der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr endet das Zollverfahren, und die Verbrauchsteuer würde in diesem Moment entstehen. Der registrierte Versender darf die Erzeugnisse stattdessen vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung versenden (§ 7 Abs. 1 AlkStG), sodass sie unversteuert bis in ein Steuerlager kommen.

Technisch ist das eine gewöhnliche EMCS-Beförderung. Der Versender erstellt vor der Abfahrt das elektronische Verwaltungsdokument (§ 29 AlkStV), die Beförderung läuft unter einem ARC und ist erst mit der Eingangsmeldung des Empfängers erledigt (§ 33 AlkStV).

Die Erlaubnis erteilt das Hauptzollamt unter Widerrufsvorbehalt und prüft dafür steuerliche Zuverlässigkeit und ordnungsmäßige kaufmännische Bücher (§ 7 Abs. 2 AlkStG). Gebraucht wird die Rolle nur, wenn Einfuhrort und Lager auseinanderfallen: wird am Lager selbst eingeführt, gibt es keine Beförderung, die abzusichern wäre.

Rechtsgrundlage

§ 7 AlkStG, § 17 AlkStV

Beispiel

Wird ein Container im Hamburger Hafen zum freien Verkehr angemeldet, bringt ein registrierter Versender die Ware unversteuert bis ins Steuerlager. So gelangen 20 Paletten Whisky unversteuert vom Hafen bis in ein Steuerlager im Binnenland.

Was dabei schiefgeht

Verwechselt wird die Rolle mit dem registrierten Empfänger. Der Versender steht am Anfang einer Beförderung, nicht an deren Ende. Empfangen darf er damit nichts, unversteuert lagern erst recht nicht.

Der zweite Fehler ist die Reihenfolge am Einfuhrort. Das elektronische Verwaltungsdokument muss vorliegen, wenn die Ware losfährt; wer die Zollanmeldung abschließt und erst danach an die Verbrauchsteuer denkt, hat die Steuer schon entstehen lassen. Ohne Eingangsmeldung am Ziel bleibt die Beförderung offen, und die Verantwortung dafür liegt beim Versender.

Bei TXWH

TXWH meldet die Einfuhr am eigenen Lager an; ein registrierter Versender wird nur gebraucht, wenn die Einfuhr an einem anderen Ort stattfindet. Fällt die Einfuhr an einem Hafen an, übernimmt der dortige Beteiligte diese Rolle und TXWH erledigt die Beförderung mit der Eingangsmeldung.