Grad Plato

Grad Plato gibt den Stammwürzegehalt des Bieres vor der Gärung in Gewichtsprozent an. Er ist die Bemessungsgrundlage der Biersteuer.

Worauf es ankommt

Grad Plato ist eine Gewichtsangabe, keine Volumenangabe: der Stammwürzegehalt in Gramm je 100 Gramm Bier, berechnet nach der großen Ballingschen Formel aus dem vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt (§ 2 Abs. 1 BierStG). Mit dem Alkoholgehalt des fertigen Bieres hat die Zahl nur indirekt zu tun.

Für die Steuer wird abgerundet. Bruchteile eines Grades bleiben außer Betracht, 11,8 Grad Plato zählen also als 11 (§ 2 Abs. 1 BierStG). Das klingt klein, verschiebt bei großen Mengen aber die Bemessungsgrundlage um ein ganzes Grad und entscheidet, in welche Steuerklasse die Sorte in der Steuererklärung fällt.

Ab dem 1. Januar 2031 werden alle Zutaten des Bieres berücksichtigt, auch die nach Abschluss der Gärung zugefügten (§ 2 Abs. 1 BierStG). Für gesüßte Biere und Mischungen kann die Bemessungsgrundlage dadurch steigen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 BierStG

Beispiel

Ein Pils liegt typischerweise bei 11 bis 12 Grad Plato. Ausgewiesene 11,8 Grad werden mit 11 gerechnet, sechs Hektoliter kommen damit auf 51,94 Euro Biersteuer.

Was dabei schiefgeht

Die Zahl wird geschätzt. Ein Pils liegt typischerweise bei 11 bis 12 Grad Plato, und genau diese enge Spanne verleitet dazu, einen Wert anzunehmen statt ihn zu erfragen. Verbindlich ist die Angabe der Brauerei je Sorte. Bei wechselnden Chargen lohnt die Nachfrage jedes Mal, weil schon zwei Zehntel über die Steuerklasse entscheiden können.

Der zweite Fehler ist das Runden in die falsche Richtung. Aufgerundet wird nicht: wer 11,8 als 12 anmeldet, zahlt zu viel, wer 12,0 als 11 führt, zu wenig. Beides muss im Lagerbuch nachvollziehbar sein, weil die Steuererklärung nach Steuerklassen gegliedert wird.

Bei TXWH

Das Lagerbuch für Bier führt TXWH in Hektoliter und Grad Plato. Die Stammwürze je Sorte gehört deshalb zu den Stammdaten, die vor der ersten Einlagerung vorliegen müssen.

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