KN-Position 2208
Die Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur umfasst unvergällten Ethylalkohol mit weniger als 80 Prozent vol sowie Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke. Zusammen mit Position 2207 bestimmt sie, welche Waren als Alkoholerzeugnisse der Alkoholsteuer unterliegen.
Worauf es ankommt
Die Kombinierte Nomenklatur ist das Warenverzeichnis der EU und entscheidet über zwei Dinge gleichzeitig: welcher Zollsatz bei der Einfuhr gilt und welches Verbrauchsteuergesetz greift. Alkohol im Sinn des Alkoholsteuergesetzes sind Waren der Positionen 2207 und 2208 mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent sowie Waren der Positionen 2204, 2205 und 2206 mit über 22 Volumenprozent (§ 1 Absatz 2 AlkStG). Bier der Position 2203 und Wein ohne Aufspritzung fallen unter eigene Gesetze.
Innerhalb von 2208 unterscheiden die Unterpositionen nach Erzeugnisart. Maßgeblich für Anmeldungen ist nicht die vierstellige Position, sondern die achtstellige Nummer, denn erst sie benennt das Erzeugnis. Dieselbe Nummer wird im e-VD, in der Einfuhr- und Ausfuhranmeldung und im Lagerbuch verwendet, weshalb sie einmal richtig in die Stammdaten des Produkts gehört.
Die Steuer selbst hängt nicht an der Position, sondern am reinen Alkohol. Die Position entscheidet aber darüber, ob die Erlaubnis eines Steuerlagers die Ware überhaupt deckt und ob eine Sendung ins Verfahren darf.
Rechtsgrundlage
§ 1 AlkStG, Verordnung (EWG) Nr. 2658/87
Beispiel
Whisky läuft unter 2208 30, Wodka unter 2208 60 und Likör unter 2208 70. Welche achtstellige Nummer gilt, ergibt sich aus der Einfuhranmeldung und gehört in die Stammdaten des Produkts.
Was dabei schiefgeht
Der häufigste Fehler ist eine Einreihung, die vom Lieferanten übernommen wird, ohne sie am Produkt zu prüfen. Besonders anfällig sind aromatisierte Varianten einer Marke, Cremeliköre und Mischungen, bei denen zwei Unterpositionen nahe beieinander liegen. Eine falsche Nummer zieht sich dann durch e-VD, Ausfuhranmeldung und Lagerbuch, und jede Korrektur betrifft mehrere Dokumente.
Der zweite Fehler ist eine Warenbezeichnung, die im Handel üblich, für den Zoll aber nichtssagend ist. Steht dort nur eine Kategorie statt Marke und Sorte, fällt das spätestens bei einer Kontrolle auf.
Bei TXWH
Die Erlaubnis von TXWH deckt Alkoholerzeugnisse der Positionen 2207 und 2208. Den KN-Code je Produkt klären wir im Onboarding und halten ihn in den Stammdaten fest, damit er in jeder Anmeldung gleich ist.

