Steuerlager

Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert gelagert, empfangen und versandt werden dürfen. Die Steuer entsteht erst, wenn die Ware das Lager in den freien Verkehr verlässt.

Worauf es ankommt

Ein Steuerlager entsteht nicht durch eine Halle, sondern durch eine Erlaubnis. Das Hauptzollamt erteilt sie dem Steuerlagerinhaber auf Antrag, und sie hängt an dieser Person, nicht am Gebäude (§ 5 AlkStG). Zum Antrag gehören ein Plan der Räume und Flächen sowie eine Betriebserklärung, die beschreibt, wie Ware aufgenommen, bewegt und gebucht wird.

Mit der Erlaubnis beginnen die laufenden Pflichten. Über jeden Zugang und jeden Abgang führt der Steuerlagerinhaber ein Lagerbuch nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 10 AlkStV). Jede Palette muss sich darin einem Beleg und einer Beförderung zuordnen lassen, auch Jahre später bei einer Prüfung.

Wirtschaftlich entscheidend ist der Zeitpunkt. Die Steuer entsteht erst mit der Entnahme aus dem Steuerlager, es sei denn, ein weiteres Verfahren der Steueraussetzung schließt sich an (§ 18 Absatz 2 Nummer 1 AlkStG). Wer in Teilmengen freigibt, bindet nur für die Flaschen Kapital, die den Markt tatsächlich erreichen.

Rechtsgrundlage

§ 4 AlkStG, § 3 AlkStG

Beispiel

Ein Importeur lässt 20 Paletten Whisky aus Frankreich unversteuert bei TXWH einlagern und gibt sie über drei Monate in Teilmengen für den deutschen Markt frei.

Was dabei schiefgeht

Der häufigste Denkfehler ist die Gleichsetzung von Lagerfläche und Erlaubnis. Ware, die in einer gewöhnlichen Halle steht, ist versteuert, auch wenn sie dort unverkauft liegen bleibt. Der zweite Fehler liegt in der Buchführung: Ein Bestand, der nur im Warenwirtschaftssystem geführt wird, ersetzt das Lagerbuch nicht.

Teuer wird es, wenn Buchbestand und Palette auseinanderlaufen. Ist ein Abgang gebucht, die Ware aber nie verladen worden, gilt sie als entnommen, und die Steuer ist entstanden, während die Flaschen noch im Regal stehen. Solche Differenzen fallen oft erst bei der Bestandsaufnahme auf, also Monate später.

Bei TXWH

TXWH betreibt ein Steuerlager für Spirituosen in Solingen unter Aufsicht des Hauptzollamts Düsseldorf und führt das Lagerbuch je Kunde getrennt. Kunden lagern unter dieser Erlaubnis und brauchen deshalb keine eigene.

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