AES / Ausfuhranmeldung
Die Ausfuhranmeldung im Automated Export System (AES) ist die elektronische Zollanmeldung für Waren, die das Zollgebiet der EU verlassen. Für verbrauchsteuerpflichtige Ware läuft parallel ein e-VD bis zur Ausgangszollstelle.
Worauf es ankommt
Bei einer Ausfuhr aus dem Steuerlager laufen zwei Verfahren parallel. Die Ausfuhranmeldung regelt die zollrechtliche Seite (Art. 263 ff. UZK), das e-VD die verbrauchsteuerrechtliche. Die Ware darf unter Steueraussetzung bis zu dem Ort befördert werden, an dem sie das Verbrauchsteuergebiet der EU verlässt (§ 16 Absatz 1 AlkStG). Verknüpft werden beide Vorgänge über den ARC.
Die Reihenfolge ist festgelegt. Zuerst wird die Ausfuhr angemeldet und die Ware am vereinbarten Gestellungsort bereitgestellt. Dann bestätigt der Zoll, dass Ausfuhranmeldung und e-VD zusammenpassen, und erst danach fährt die Sendung zur Ausgangszollstelle. Gestellungsort und Ausgangszollstelle gehören deshalb in die Planung der Tour und nicht in die Nacharbeit.
Erledigt wird der verbrauchsteuerliche Vorgang nicht durch die Abfahrt, sondern durch die Ausfuhrmeldung, die an die Stelle der Eingangsmeldung tritt (§ 33 AlkStV). Grundlage dafür ist der Ausgangsvermerk der Ausgangszollstelle.
Rechtsgrundlage
Art. 263 ff. UZK, § 16 AlkStG
Beispiel
Ein Markeninhaber führt 30 Sendungen Vodka im Jahr in die Schweiz aus, jede mit eigener AES-Anmeldung und eigenem e-VD. Erledigt ist eine Sendung erst mit dem Ausgangsvermerk.
Was dabei schiefgeht
Drei Angaben machen in der Praxis die meiste Arbeit. Eine Warenbezeichnung aus dem Warenwirtschaftssystem sagt dem Zoll nichts, wenn Marke und Sorte fehlen. Der Gestellungsort wird häufig aus einer älteren Anmeldung übernommen und passt dann nicht zur Route. Und Eigenmasse und Rohmasse weichen voneinander ab, wenn die Verpackung nicht mitgerechnet wurde.
Bleibt die Verknüpfung von AES-Anmeldung und e-VD aus, bleibt der Vorgang offen. Die Ware ist dann körperlich draußen, der Nachweis fehlt aber, und die Alkoholsteuer kann entstehen.
Bei TXWH
TXWH meldet Ausfuhren im AES an und verknüpft sie mit dem e-VD. Gestellungsort, Massen und Warenbezeichnung kommen dabei aus den Stammdaten des Produkts und nicht aus dem Lieferschein.

