Ihre Marke soll in den deutschen Handel, ein Lager haben Sie hier nicht.
Eine Marke aus Italien wollte ihren Likör im deutschen Handel platzieren und brachte anfangs eine einzelne Palette. Gebraucht wurde keine eigene Halle, sondern eine Adresse mit Verbrauchsteuernummer und jemand, der die Papiere macht.

So läuft es bei Ihnen
- 01
Erste Sendung nach Solingen
Ihr Hersteller oder Ihr bisheriges Lager schickt die Ware unter Steueraussetzung zu uns. Wir melden den Eingang beim Zoll und legen jede Palette im Lagerbuch an.
- 02
Abruf für den deutschen Handel
Bestellt ein Händler, melden wir die Alkoholsteuer an und geben genau die bestellte Menge frei. Was liegen bleibt, bleibt unversteuert.
- 03
Kunden in anderen EU-Ländern
Für Empfänger mit eigenem Steuerlager oder dem Status registrierter Empfänger versenden wir unter Steueraussetzung mit e-VD und ARC.
- 04
Ausfuhr ins Drittland
Geht eine Sendung aus der EU heraus, erstellen wir die Ausfuhranmeldung und liefern Ihnen den Ausgangsvermerk als Nachweis.
Was Sie mitbringen
- Produktdaten: Alkoholgehalt, Flaschengröße, Zolltarifnummer, Ursprungsland
- Einen Spediteur oder ein Vorlager, das an uns liefert
- USt-IdNr und, wenn vorhanden, eine EORI-Nummer
Was wir übernehmen
- Erste Sendung nach Solingen
- Abruf für den deutschen Handel
- Kunden in anderen EU-Ländern
- Ausfuhr ins Drittland
Typische Route
Italien über Solingen in den deutschen Handel, einzelne Paletten weiter nach Frankreich
Häufige Fragen
Wann entsteht die deutsche Alkoholsteuer?
Erst wenn die Ware das Steuerlager in den freien Verkehr verlässt. Bis dahin liegt sie unversteuert, egal wie lange.
Können Sie einzelne Flaschen an Endkunden schicken?
Nein. Wir versenden palettenweise an Gewerbe, nicht an Endkunden.
Was ist mit Wein oder Likören unter 10 % Vol.?
Wein, Sekt und Zwischenerzeugnisse dürfen wir nicht annehmen, Alkopops unter 10 % Vol. ebenso wenig.
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Vier Angaben reichen. Sie bekommen eine Kalkulation für Ihre typische Sendung, in der Regel am nächsten Werktag.

