Steueranmeldung (Vordruck 1272)

Mit der Steueranmeldung erklärt der Steuerlagerinhaber dem Hauptzollamt die Mengen, die im Anmeldezeitraum in den freien Verkehr überführt wurden, und berechnet die Steuer selbst. Sie ist monatlich bis zum zehnten Tag des Folgemonats abzugeben.

Worauf es ankommt

Die Anmeldung ist eine Selbstberechnung. Der Steuerlagerinhaber erklärt die Mengen und rechnet die Steuer selbst aus; das Hauptzollamt setzt nichts fest, sondern überprüft die Anmeldung nachträglich (§ 19 Abs. 1 AlkStG, § 44 AlkStV). Abgegeben wird auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck, in der Praxis elektronisch über das Zoll-Portal.

Zwei Termine zählen, und sie liegen auseinander. Die Anmeldung ist spätestens am zehnten Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats abzugeben, fällig wird die Steuer erst am fünften Tag des zweiten Monats danach (§ 19 Abs. 1 AlkStG).

Anzumelden ist, was im Monat tatsächlich in den freien Verkehr gelangt ist, nicht was fakturiert wurde. Die Zahlen kommen deshalb aus dem Lagerbuch (§ 10 AlkStV): jede Position in der Anmeldung braucht dort einen Abgang mit Datum, Menge und Belegbezug.

Rechtsgrundlage

§ 19 AlkStG, § 44 AlkStV

Beispiel

Alle Freigaben eines Monats werden in einer Steueranmeldung zusammengefasst; die Steuer ist am fünften Tag des zweiten auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig.

Was dabei schiefgeht

Die Abgrenzung am Monatsende ist der Klassiker. Die Ware geht am 31. raus, die Rechnung trägt den 2. des Folgemonats, und die Menge landet im falschen Anmeldezeitraum. Maßgeblich ist die Entnahme, nicht das Datum der Rechnung.

Der zweite Fehler sind die beiden Termine. Wer sich nur den zehnten Tag merkt, meldet pünktlich und zahlt zu spät; wer sich nur die Fälligkeit merkt, zahlt pünktlich und meldet zu spät. Die Erlaubnis für ein Steuerlager hängt an steuerlicher Zuverlässigkeit, deshalb sind wiederholte Verspätungen mehr als ein Formfehler.

Bei TXWH

TXWH gibt die Steueranmeldung für seine Kunden ab und stellt die Steuer weiter in Rechnung. Die beiden Termine laufen damit beim Lagerhalter, nicht beim Kunden.

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