Export ins Drittland: Steuer entfällt endgültig
Schweiz, Norwegen, Übersee: Wir melden die Ausfuhr an (AES), eröffnen parallel das e-VD und liefern Ihnen den Ausgangsvermerk als Nachweis. Ohne Nachweis keine Steuerfreiheit, deshalb behalten wir jede Ausfuhr im Blick.

- AES und e-VD parallel, beides im Haus
- Ausgangsvermerk als Nachweis für jede Sendung
- Erfahrung mit Ausfuhren an die EU-Außengrenze
So läuft es
- 01
Versandauftrag
Sie geben Empfänger, Zielland und Abholtag im Portal an und laden die Handelsrechnung hoch.
- 02
Ausfuhranmeldung
Wir melden die Ausfuhr im AES an und eröffnen das e-VD bis zur Ausgangszollstelle. Beides ist miteinander verknüpft.
- 03
Verladung und Grenze
Ihr Spediteur bekommt Ausfuhrbegleitdokument und Frachtbrief. An der Grenze wird die Ausfuhr bestätigt.
- 04
Ausgangsvermerk
Mit dem Ausgangsvermerk ist die Steuer endgültig entfallen. Er liegt in Ihrem Portal unter Dokumente.
Was Sie mitbringen
- Handelsrechnung und Packliste
- Empfänger im Drittland mit Anschrift
- Spediteur, der die Grenze kennt
Was wir übernehmen
- Ausfuhranmeldung im AES
- e-VD zur Ausgangszollstelle
- Ausgangsvermerk einholen und archivieren
Vier Angaben für Ihr Angebot
Paletten je Sendung, wie oft Sie liefern, wie lange die Ware liegt und wohin sie danach geht. Mehr brauchen wir nicht für eine Kalkulation.
Häufige Fragen
Was ist, wenn der Ausgangsvermerk fehlt?
Dann gilt die Ware als nicht ausgeführt und die Steuer kann entstehen. Wir fassen bei der Zollstelle nach, bevor das passiert.
Können Sie in die Schweiz liefern?
Ja, als Ausfuhr. Die Schweizer Einfuhr übernimmt Ihr Empfänger oder dessen Zollagent.
Wie lange dauert eine Ausfuhr?
Die Anmeldung am Tag des Auftrags, Verladung am Abholtag, Ausgangsvermerk meist innerhalb weniger Tage nach der Grenze.
Begriffe dazu
Angebot anfordern
Vier Angaben reichen. Sie bekommen eine Kalkulation für Ihre typische Sendung, in der Regel am nächsten Werktag.

