EORI-Nummer
Die EORI-Nummer ist die Kennnummer, unter der ein Wirtschaftsbeteiligter beim Zoll in der EU registriert ist. Sie wird einmal vergeben und gilt in allen Mitgliedstaaten. Ohne sie ist keine Einfuhr- oder Ausfuhranmeldung möglich.
Worauf es ankommt
Die Nummer hängt an der Rechtsperson, nicht am Standort und nicht an der Sendung. In Deutschland vergibt sie die Generalzolldirektion auf Antrag, und sie beginnt mit dem Länderkennzeichen des registrierenden Mitgliedstaats. Wer unter eigenem Namen anmeldet, braucht eine eigene Nummer; wer einen Dienstleister anmelden lässt, erscheint in der Anmeldung als Vertretener.
Bei der Ausfuhr kommt eine zweite Bedingung hinzu: Der Ausführer muss in der EU ansässig sein. Ein Hersteller oder Markeninhaber aus einem Drittland kann deshalb nicht selbst als Ausführer auftreten, sondern braucht einen in der EU ansässigen Beteiligten mit eigener EORI-Nummer.
An der Nummer hängen außerdem die Bewilligungen: Zahlungsaufschub, Sicherheiten, der Status als zugelassener Empfänger und jede weitere zollrechtliche Bewilligung sind ihr zugeordnet. Änderungen an Firma, Rechtsform oder Anschrift gehören deshalb gemeldet. Passen Anmeldung und Stammdaten nicht zusammen, bleibt die Abfertigung liegen.
Rechtsgrundlage
Art. 9 UZK
Beispiel
Ein Markeninhaber aus Italien lässt Ware aus Solingen nach Kanada ausführen. Er tritt mit seiner italienischen EORI-Nummer als Ausführer auf, während TXWH die Ausfuhranmeldung in Vertretung abgibt. Ein Hersteller ohne Sitz in der EU könnte diese Rolle nicht übernehmen.
Was dabei schiefgeht
Der häufigste Fehler bei der Ausfuhr: Der Kunde nennt seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn die EORI-Nummer gefragt ist. Beide beginnen mit einem Länderkennzeichen und sehen deshalb ähnlich aus, stammen aber aus verschiedenen Registern und von verschiedenen Behörden. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ersetzt die EORI-Nummer nicht.
Der zweite Fehler ist ein Lieferant aus einem Drittland, der als Ausführer in die Anmeldung geschrieben wird, obwohl er in der EU nicht ansässig ist. Die Anmeldung wird dann zurückgewiesen, und die Sendung steht, bis ein ansässiger Ausführer benannt und dessen Nummer geprüft ist.
Bei TXWH
TXWH meldet Einfuhren unter der eigenen EORI-Nummer an. Für Ausfuhren im Namen des Kunden braucht dieser eine eigene Nummer; TXWH gibt die Anmeldung dann in Vertretung ab und prüft die Angabe vor der Verladung.

