Lagerbuch

Das Lagerbuch ist die laufende Aufzeichnung aller Zugänge, Abgänge und Bestände im Steuerlager. Es ist die Grundlage der Steueranmeldung und muss jederzeit den tatsächlichen Bestand abbilden.

Worauf es ankommt

Das Lagerbuch ist eine Pflicht des Steuerlagerinhabers. Es wird nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck über alle Zugänge in das Steuerlager und alle Abgänge daraus geführt (§ 10 Absatz 2 AlkStV), und daneben steht das Belegheft mit den Unterlagen zu jeder Buchung. Das Hauptzollamt kann zusätzliche Aufzeichnungen verlangen und auf Antrag betriebliche Aufzeichnungen als Ersatz zulassen, wenn steuerliche Belange gewahrt bleiben.

Einmal jährlich ist Bestand aufzunehmen. Den Beginn zeigt der Lagerinhaber dem Hauptzollamt spätestens drei Wochen vorher an, und innerhalb eines Monats nach Abschluss meldet er Soll- und Istbestand mit Stellungnahme zu Mengenabweichungen (§ 12 AlkStV).

Aufzubewahren ist das Lagerbuch zehn Jahre, wie alle steuerlich relevanten Unterlagen. Es ist damit nicht nur Arbeitsmittel, sondern das Beweismittel, mit dem sich jede Entnahme und jede Abweichung später belegen lässt.

Rechtsgrundlage

§ 10 AlkStV, § 12 AlkStV, §§ 140 ff. AO

Beispiel

Bei einer Bestandsaufnahme vergleicht das Hauptzollamt die gezählte Ware mit dem Lagerbuch; Fehlmengen gelten als entnommen und werden versteuert. Zu jeder Abweichung ist Stellung zu nehmen (§ 12 AlkStV).

Was dabei schiefgeht

Die teuerste Abweichung ist die Fehlmenge. Was im Lagerbuch steht, aber nicht im Regal, gilt als entnommen und wird versteuert, und Steuerschuldner ist der Steuerlagerinhaber. Der zweite Klassiker ist eine Buchung, die der Bewegung hinterherläuft: Die Palette geht am Freitag raus und wird am Montag gebucht.

Dazwischen stimmt der Bestand nicht. Fällt eine Bestandsaufnahme in dieses Fenster, entsteht eine Abweichung, die sich im Nachhinein nicht mehr erklären lässt, weil die Belege zwei Zeiträumen zugeordnet sind.

Bei TXWH

TXWH führt das Lagerbuch digital je Kunde, Los und Palette und bewahrt es zehn Jahre auf. Jede Bewegung wird am Tag der Bewegung gebucht, damit Bestand und Buch nicht auseinanderlaufen.