Ausfallverfahren

Das Ausfallverfahren greift, wenn EMCS nicht zur Verfügung steht: Die Beförderung beginnt dann mit einem Ausfalldokument in Papierform, das dem Datensatz des e-VD entspricht. Sobald das System wieder läuft, wird der Vorgang elektronisch nacherfasst und der ARC auf dem Ausfalldokument vermerkt.

Worauf es ankommt

Vor der Abfahrt sind zwei Dinge zu erledigen. Der Versender unterrichtet das zuständige Hauptzollamt in schriftlicher Form über den Ausfall, und zwar vor Beginn der ersten Beförderung im Ausfallverfahren (§ 36 Absatz 2 AlkStV). Diese Unterrichtung entfällt, wenn das Informationstechnikzentrum Bund den Ausfall selbst veröffentlicht hat. Das Ausfalldokument wird in dreifacher Ausfertigung erstellt, eine davon begleitet die Ware.

Nachgeholt wird alles, was im System liegen geblieben ist. Sobald EMCS wieder nutzbar ist, übermittelt der Versender unverzüglich den Entwurf des e-VD, und der vergebene ARC wird auf dem Ausfalldokument nachgetragen. Dasselbe gilt für die Folgemeldungen: Annullierung, Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers und die Eingangs- beziehungsweise Ausfuhrmeldung laufen zunächst auf Papier und werden danach elektronisch nachgezogen (§§ 37 bis 39 AlkStV).

Das Ausfallverfahren ist damit kein zweiter Weg neben EMCS, sondern eine verschobene Reihenfolge. Die Beförderung ist erst erledigt, wenn der elektronische Vorgang geschlossen ist. Bis dahin bleibt die Ware in einem laufenden Verfahren der Steueraussetzung, mit allen Pflichten, die dazu gehören.

Rechtsgrundlage

§ 28 und §§ 36 bis 39 AlkStV

Beispiel

Fällt EMCS an einem Freitagnachmittag aus, fährt der Lkw mit dem Ausfalldokument. Der Versender reicht den e-VD-Entwurf am Montag nach und trägt den ARC auf dem Papier nach. Die Eingangsmeldung des Empfängers folgt danach im System.

Was dabei schiefgeht

Der häufigste Fehler ist das Nachholen selbst. Die Ware fährt mit dem Ausfalldokument, kommt an, wird eingelagert, und der Vorgang gilt im Alltag als erledigt. Elektronisch ist er aber offen und bleibt offen, bis ihn jemand nacherfasst. Solche Fälle fallen spätestens bei einer Prüfung auf, dann als nicht geschlossene Beförderung unter Steueraussetzung.

Der zweite Fehler sind Abweichungen zwischen Papier und Nacherfassung, etwa weil kurzfristig eine Palette nicht mitgefahren ist. Was auf dem Ausfalldokument steht, muss sich im e-VD wiederfinden; Mengenunterschiede gehören in die Eingangsmeldung und nicht in eine Korrekturmail an den Versender.

Bei TXWH

TXWH hält die Vordrucke für das Ausfallverfahren bereit, damit eine Verladung nicht an einer Systemstörung scheitert. Die Unterrichtung des Hauptzollamts und die Nacherfassung im EMCS übernimmt TXWH, sobald das System wieder erreichbar ist.