Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung ist die Bürgschaft oder Hinterlegung, mit der das Hauptzollamt den Steuerwert der unversteuerten Ware absichert. Sie wird für das Lager und für Beförderungen unter Steueraussetzung verlangt und regelmäßig überprüft.
Worauf es ankommt
Die Sicherheit ist keine Gebühr, sondern eine Absicherung. Sie deckt die Steuer, die entstünde, wenn unversteuerte Ware dem Verfahren entzogen würde. Sind Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer erkennbar, hängt die Erlaubnis von ihr ab; die Höhe setzt das Hauptzollamt fest und überprüft sie regelmäßig (§ 7 AlkStV).
Die Berechnungslogik für das Lager folgt dem Abgang, nicht dem Bestand. Bemessungsgrundlage ist der Steuerwert der Menge reinen Alkohols, die voraussichtlich im Jahresdurchschnitt in 1,5 Monaten unvergällt in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird, bemessen nach dem Regelsatz (§ 5 Absatz 1 AlkStG). Der Rechenweg lautet: Jahresmenge reinen Alkohols mal Regelsatz, geteilt durch zwölf, mal 1,5. Weil der Steuerwert zählt und nicht der Einkaufswert, verschiebt der Alkoholgehalt das Ergebnis stärker als der Warenwert.
Die Sicherheit ist außerdem keine feste Größe. Sind Steuerbelange gefährdet, kann das Hauptzollamt sie bis zur Höhe des Steuerwerts des tatsächlichen Bestands im Steuerlager und der entstandenen, aber noch nicht entrichteten Steuer verlangen (§ 7 AlkStV).
Rechtsgrundlage
§ 5 AlkStG, §§ 7 und 41 AlkStV
Beispiel
Steigt der Bestand im Lager dauerhaft, passt das Hauptzollamt die Höhe der Sicherheit an. Verdoppelt sich der Jahresabgang, verdoppelt sich die Bemessungsgrundlage mit.
Was dabei schiefgeht
Zwei Annahmen führen in die Irre. Die erste: Die Sicherheit richte sich nach dem Einkaufswert der Ware. Sie richtet sich nach dem Steuerwert des Abgangs, und der hängt am reinen Alkohol. Die zweite: Sie sei eine Einmalhürde beim Start. Sie wächst mit dem Absatz und bleibt gebundenes Kapital oder eine Bürgschaft mit laufender Avalprovision.
Wer sie in der Finanzplanung zu knapp ansetzt, riskiert mehr als Liquidität: Wird eine angeforderte Sicherheit nicht geleistet, ist die Erlaubnis zu widerrufen (§ 5 Absatz 3 AlkStG).
Bei TXWH
Die Sicherheit für das Lager stellt TXWH; Kunden hinterlegen dafür nichts. Wer seine Mengen über ein fremdes Steuerlager führt, bindet also kein eigenes Kapital in einer Bürgschaft.

