Steuerlager: Ihre Ware liegt unversteuert bei uns

Wir nehmen Spirituosen unversteuert an, lagern sie unter Zollaufsicht und geben sie frei, wenn Sie es entscheiden. Bis dahin entsteht keine Alkoholsteuer.

Palettenregale mit unversteuerter Ware im Steuerlager
  • Zugelassen vom Hauptzollamt Düsseldorf
  • Keine Mindestmenge, keine Mindestlaufzeit
  • Bestand, Bewegungen und Dokumente live im Portal

So läuft es

  1. 01

    Anlieferung nach Avis

    Ihr Spediteur bekommt unsere Verbrauchsteuernummer und ein Zeitfenster. Ab dem Tor übernehmen wir.

  2. 02

    Eingang und Kontrolle

    Wir zählen gegen die Begleitpapiere, dokumentieren Schäden mit Foto und schließen den Eingang beim Zoll ab (Eingangsmeldung im EMCS).

  3. 03

    Lagerung unter Steueraussetzung

    Jede Palette bekommt einen Stellplatz und einen Eintrag im Lagerbuch nach § 10 AlkStV. Allgefahrenversicherung inklusive.

  4. 04

    Freigabe, wenn Sie wollen

    Versteuert für Deutschland, unter Steueraussetzung in die EU oder als Export ins Drittland. Sie beauftragen im Portal, wir erledigen die Dokumente.

Was Sie mitbringen

  • Ware der Zolltarifnummer 2208, 10 bis 80 % Vol., auf Paletten
  • Einen Spediteur für Anlieferung und Abholung
  • Stammdaten: USt-IdNr, EORI, bei EU-Versand die SEED-Nummer des Empfängers

Was wir übernehmen

  • Annahme unter Steueraussetzung, Eingangsmeldung an das Hauptzollamt
  • Lagerbuch nach § 10 AlkStV, zehn Jahre aufbewahrt
  • Bestand und Dokumente im Kundenportal, Versandauftrag per Klick
  • Sanktionslistenprüfung bei Vertragsbeginn

Vier Angaben für Ihr Angebot

Paletten je Sendung, wie oft Sie liefern, wie lange die Ware liegt und wohin sie danach geht. Mehr brauchen wir nicht für eine Kalkulation.

Häufige Fragen

Wie lange kann Ware unversteuert liegen?

Ohne zeitliche Grenze. Die Alkoholsteuer entsteht erst, wenn die Ware das Steuerlager in den freien Verkehr verlässt.

Gibt es eine Mindestmenge?

Nein. Wir lagern ab einer Palette. Große Mengen brauchen eine kurze Abstimmung zur Kapazität.

Fahren Sie die Ware auch?

Nein. Anlieferung zu uns und Abholung bei uns organisieren Sie oder Ihr Spediteur. Wir verladen auf den LKW, den Sie schicken.

Welche Ware dürfen Sie nicht annehmen?

Wein, Sekt, Zwischenerzeugnisse, Alkopops unter 10 % Vol. und Tabak. Auch keinen Einzelflaschenversand an Endkunden.

Angebot anfordern

Vier Angaben reichen. Sie bekommen eine Kalkulation für Ihre typische Sendung, in der Regel am nächsten Werktag.