Steuerlager: Ihre Ware liegt unversteuert bei uns
Wir nehmen Spirituosen unversteuert an, lagern sie unter Zollaufsicht und geben sie frei, wenn Sie es entscheiden. Bis dahin entsteht keine Alkoholsteuer.

- Zugelassen vom Hauptzollamt Düsseldorf
- Keine Mindestmenge, keine Mindestlaufzeit
- Bestand, Bewegungen und Dokumente live im Portal
So läuft es
- 01
Anlieferung nach Avis
Ihr Spediteur bekommt unsere Verbrauchsteuernummer und ein Zeitfenster. Ab dem Tor übernehmen wir.
- 02
Eingang und Kontrolle
Wir zählen gegen die Begleitpapiere, dokumentieren Schäden mit Foto und schließen den Eingang beim Zoll ab (Eingangsmeldung im EMCS).
- 03
Lagerung unter Steueraussetzung
Jede Palette bekommt einen Stellplatz und einen Eintrag im Lagerbuch nach § 10 AlkStV. Allgefahrenversicherung inklusive.
- 04
Freigabe, wenn Sie wollen
Versteuert für Deutschland, unter Steueraussetzung in die EU oder als Export ins Drittland. Sie beauftragen im Portal, wir erledigen die Dokumente.
Was Sie mitbringen
- Ware der Zolltarifnummer 2208, 10 bis 80 % Vol., auf Paletten
- Einen Spediteur für Anlieferung und Abholung
- Stammdaten: USt-IdNr, EORI, bei EU-Versand die SEED-Nummer des Empfängers
Was wir übernehmen
- Annahme unter Steueraussetzung, Eingangsmeldung an das Hauptzollamt
- Lagerbuch nach § 10 AlkStV, zehn Jahre aufbewahrt
- Bestand und Dokumente im Kundenportal, Versandauftrag per Klick
- Sanktionslistenprüfung bei Vertragsbeginn
Vier Angaben für Ihr Angebot
Paletten je Sendung, wie oft Sie liefern, wie lange die Ware liegt und wohin sie danach geht. Mehr brauchen wir nicht für eine Kalkulation.
Häufige Fragen
Wie lange kann Ware unversteuert liegen?
Ohne zeitliche Grenze. Die Alkoholsteuer entsteht erst, wenn die Ware das Steuerlager in den freien Verkehr verlässt.
Gibt es eine Mindestmenge?
Nein. Wir lagern ab einer Palette. Große Mengen brauchen eine kurze Abstimmung zur Kapazität.
Fahren Sie die Ware auch?
Nein. Anlieferung zu uns und Abholung bei uns organisieren Sie oder Ihr Spediteur. Wir verladen auf den LKW, den Sie schicken.
Welche Ware dürfen Sie nicht annehmen?
Wein, Sekt, Zwischenerzeugnisse, Alkopops unter 10 % Vol. und Tabak. Auch keinen Einzelflaschenversand an Endkunden.
Begriffe dazu
Angebot anfordern
Vier Angaben reichen. Sie bekommen eine Kalkulation für Ihre typische Sendung, in der Regel am nächsten Werktag.

