Spirituosen ins Drittland exportieren: AES-Ausfuhranmeldung und Erledigung des e-VD

Stand: 21.09.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ein Export aus dem Steuerlager läuft in zwei Verfahren gleichzeitig. Die Ausfuhranmeldung regelt den Zoll, das e-VD die Verbrauchsteuer. Beide werden über den ARC verknüpft. Sobald die Ausgangszollstelle den Ausgang bestätigt, entsteht der Ausgangsvermerk, und EMCS schließt die Beförderung mit der Ausfuhrmeldung.

Zwei Verfahren laufen parallel

Wenn eine Palette Whisky aus dem Steuerlager in die Schweiz geht, bearbeiten Sie denselben Lkw in zwei getrennten Systemen. Der Zoll verlangt eine Ausfuhranmeldung im Verfahren ATLAS-Ausfuhr. Die Verbrauchsteuer verlangt ein e-VD in EMCS, weil die Ware das Lager unversteuert verlässt. Beide Verfahren kennen einander nur über eine gemeinsame Nummer.

Diese Nummer ist der ARC aus dem e-VD. Er wird in der Ausfuhranmeldung in der Datengruppe Vorpapier angegeben, seit AES 3.0 in genau dieser Form. Fehlt er oder ist er falsch geschrieben, laufen die beiden Vorgänge nebeneinander her, und der Abgleich an der Ausgangszollstelle schlägt fehl.

Wer welchen Teil übernimmt, ist oft unklar verteilt. Der Ausführer muss in der Europäischen Union ansässig sein, was bei einem Kunden aus Übersee auf Sie zurückfällt. Die Ausfuhranmeldung kann ein Zollvertreter für Sie abgeben, die Verantwortung für die Angaben bleibt aber beim Ausführer. Das e-VD erstellt dagegen immer der Inhaber des abgebenden Steuerlagers, unabhängig davon, wem die Ware gehört.

Wo die beiden Verfahren sich treffen

Im Entwurf des e-VD wird als Bestimmungsort nicht der Kunde im Drittland eingetragen, sondern die zuständige Zollstelle. In Feld 8a steht die Dienststellenschlüsselnummer der Ausfuhrzollstelle. Beim einstufigen Ausfuhrverfahren nach Artikel 221 Absatz 2 Satz 2 UZK-IA ist dort stattdessen die Ausgangszollstelle einzutragen, also die letzte Zollstelle vor dem Verlassen des Verbrauchsteuergebiets.

Eine Besonderheit betrifft kleine Sendungen. Für verbrauchsteuerpflichtige Ware unter Steueraussetzung ist die Ausfuhranmeldung auch dann elektronisch abzugeben, wenn der Warenwert unter 1.000 Euro liegt. Eine mündliche Anmeldung ist ausgeschlossen, weil sonstige besondere Förmlichkeiten vorliegen (Artikel 142 Buchstabe d UZK-DA). Das betrifft in der Praxis Musterlieferungen an Importeure und Einsendungen zu Wettbewerben, die sonst gern formlos mitgegeben werden.

Der Ablauf in sieben Schritten

  1. Verfügbarkeit prüfen. Bestand, Chargen und Etiketten für das Zielland abgleichen, bevor ein Termin bestätigt wird.
  2. Ausfuhranmeldung erstellen. Warenbezeichnung, Codenummer, Roh- und Eigenmasse, Ausführer und Empfänger erfassen.
  3. e-VD anlegen. Zollstelle als Bestimmungsort, Produkt, Alkoholgehalt und Menge eintragen, Entwurf übermitteln.
  4. ARC verknüpfen. Den validierten ARC als Vorpapier in die Ausfuhranmeldung übernehmen.
  5. Verladen. Fahrer bekommt das Begleitdokument mit ARC, den Frachtbrief und die Handelspapiere.
  6. Ausgang durchlaufen. Die Ausgangszollstelle gleicht die Daten ab und bestätigt den Ausgang.
  7. Vorgang schließen. EMCS erzeugt die Ausfuhrmeldung, das Hauptzollamt leitet sie an den Versender weiter.

Der Ausgangsvermerk und wofür Sie ihn brauchen

Die Beförderung unter Steueraussetzung endet, wenn die Alkoholerzeugnisse das Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Union verlassen (§ 16 AlkStG). Der Ausgangsvermerk ist die Bestätigung, dass die Ware das Zollgebiet verlassen hat. Er ist Ihr Nachweis gegenüber dem Finanzamt für die Umsatzsteuerfreiheit der Ausfuhrlieferung und zugleich der Auslöser für die verbrauchsteuerliche Seite. Die Ausfuhrmeldung in EMCS entsteht automatisiert auf Basis der Ausgangsbestätigung aus ATLAS-Ausfuhr.

Steht die Schnittstelle zwischen beiden Systemen einmal nicht zur Verfügung, wird der EMCS-Vorgang zurückgestellt und später nachverarbeitet. Verloren geht dabei nichts. Wenn der Vermerk dagegen nach Wochen immer noch fehlt, liegt es fast nie an der Technik, sondern an einer Abweichung zwischen Anmeldung und tatsächlicher Ladung.

Bleibt der Ausgang trotz Nachfrage unbestätigt, kann die Ausfuhrzollstelle ihn auf Antrag mit Ersatznachweisen feststellen. In Betracht kommen der vom Beförderer bestätigte Frachtbrief, eine Empfangsbestätigung des Kunden im Bestimmungsland oder die Einfuhrverzollung dort. Sammeln Sie diese Belege deshalb von Anfang an, statt sie Monate später beim Spediteur zu suchen.

Teilausfuhr ist eine Einbahnstraße

Wird nur ein Teil der angemeldeten Menge ausgeführt, behandelt EMCS den Rest als Fehlmenge. Eine Änderung des Bestimmungsorts für diese Restmenge ist danach nicht mehr möglich. Wenn absehbar ist, dass nicht alles mitgeht, ist die saubere Lösung eine kleinere Anmeldung statt einer späteren Korrektur.

Das Dokumentenpaket

DokumentZweckWer liefert es
AusfuhranmeldungZollrechtliche Überführung in die AusfuhrAusführer oder Zollvertreter
e-VD mit ARCBeförderung ohne Steueranfall bis zum AusgangAbgebendes Steuerlager
HandelsrechnungZollwert, Warenbezeichnung, EmpfängerVerkäufer
PacklisteKolli, Gewichte, Zuordnung der ChargenVerkäufer oder Lager
Frachtbrief CMRÜbernahme und TransportnachweisSpediteur
UrsprungsnachweisPräferenz im BestimmungslandAusführer
Analysen und ZertifikateLebensmittelrechtliche Einfuhr im ZiellandHersteller

Vereinigtes Königreich und Schweiz

Beim Export ins Vereinigte Königreich endet Ihre Verantwortung mit dem Ausgang aus der EU. Auf britischer Seite beginnt ein eigenes Verfahren, denn dort fällt die britische Alcohol Duty an, sobald die Ware in den freien Verkehr geht. Liefern Sie an ein britisches Steuerlager, bleibt die Steuer zunächst ausgesetzt. Diesen Punkt sollte der Kaufvertrag regeln, weil er den Preis stark beeinflusst.

Die Schweiz erhebt eine eigene Abgabe auf Spirituosen und verlangt eine Einfuhranmeldung des dortigen Importeurs. Vorteilhaft ist die kurze Strecke, denn die Ausgangszollstelle liegt oft nur wenige Stunden entfernt, und der Ausgangsvermerk kommt entsprechend schnell. Für Sie heißt das: Der Vorgang schließt sich meist am selben Tag.

USA und Asien

Für die Vereinigten Staaten braucht der Importeur eine Bundeszulassung, und die Etiketten müssen vorab genehmigt sein. Ohne diese Freigabe steht der Container im Hafen, obwohl zollrechtlich alles stimmt. Klären Sie deshalb früh, wer die Etikettenfreigabe besitzt und ob sie zur Charge passt, die Sie versenden.

In Asien unterscheiden sich die Anforderungen stark nach Land. Häufig verlangt werden Analysezertifikate, Gesundheitszeugnisse und Nachweise über Zusatzstoffe. Planen Sie bei Erstlieferungen Vorlauf ein, weil Dokumente teils im Original per Kurier gehen müssen. Wie wir Exportsendungen abwickeln, steht auf der Seite zum Export ins Drittland.

Fehler, die den Vorgang offen lassen

Der häufigste Fehler ist eine Warenbezeichnung, die aus dem Warenwirtschaftssystem stammt und für den Zoll nichts aussagt. Wenn dort eine Kategorie steht statt Marke und Sorte, passt die Anmeldung nicht zur Ladung. Genauso oft weichen Eigenmasse und Rohmasse voneinander ab, weil Kartongewichte geschätzt wurden.

Ein dritter Punkt ist der Gestellungsort. Steht dort eine Adresse, an der die Ware nicht wirklich vorgeführt werden kann, verzögert sich die Abfertigung. Prüfen Sie diese Angaben, bevor Sie die Anmeldung abgeben, dann kommt der Ausgangsvermerk in aller Regel ohne Rückfrage. Wenn Sie eine geplante Exportsendung durchsprechen möchten, schreiben Sie uns kurz.

Stand: 21.09.2026. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Export beide Verfahren, AES und EMCS?

Ja, wenn die Ware unversteuert aus dem Steuerlager geht. Die Ausfuhranmeldung erledigt den zollrechtlichen Teil, das e-VD den verbrauchsteuerrechtlichen. Beide werden über den ARC miteinander verknüpft.

Gilt eine Wertgrenze für die Ausfuhranmeldung?

Für verbrauchsteuerpflichtige Ware unter Steueraussetzung nicht. Die Anmeldung ist elektronisch abzugeben, auch wenn der Warenwert unter 1.000 Euro liegt, weil sonstige besondere Förmlichkeiten vorliegen.

Wann endet die Beförderung bei einer Ausfuhr?

Wenn die Ware das Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Union verlässt (§ 16 AlkStG). Die Ausgangszollstelle bestätigt den Ausgang, und EMCS erstellt daraus automatisiert die Ausfuhrmeldung an den Versender.

Was passiert, wenn nur ein Teil der Sendung ausgeführt wird?

Die nicht ausgeführte Menge gilt in EMCS als Fehlmenge. Eine Änderung des Bestimmungsorts für diesen Rest ist dann nicht mehr möglich, der Vorgang muss aufgeklärt werden.

Wer haftet, wenn der Ausgangsvermerk ausbleibt?

Der Versender, also das abgebende Steuerlager. Ohne Nachweis über den Ausgang gilt die Ware als in den freien Verkehr gelangt, und die Verbrauchsteuer kann festgesetzt werden.

Muss der Empfänger im Drittland etwas anmelden?

In aller Regel ja. Die Einfuhrformalitäten im Bestimmungsland liegen beim dortigen Importeur, einschließlich der lokalen Alkoholsteuer und der Etikettenvorgaben.

Quellen

Weitere Artikel

Ratgeber

Angebot anfordern

Vier Angaben reichen. Sie bekommen eine Kalkulation für Ihre typische Sendung, in der Regel am nächsten Werktag.