e-VD und ARC erklärt: So funktioniert eine Beförderung unter Steueraussetzung
Stand: 21.09.2026 · 5 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Das e-VD ist die elektronische Anmeldung einer unversteuerten Beförderung. Der Versender schickt einen Entwurf an EMCS, das System prüft ihn und vergibt den 21-stelligen ARC. Damit fährt die Ware. Der Empfänger meldet die Aufnahme spätestens fünf Werktage nach Ende der Beförderung, erst dann ist der Vorgang geschlossen.
Was das e-VD ist und wer es erstellt
Das elektronische Verwaltungsdokument, kurz e-VD, ist die Anmeldung einer Beförderung von Ware, auf der die Verbrauchsteuer noch nicht lastet. Es läuft über das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS und hat das frühere Papierdokument abgelöst. Rechtsgrundlage ist Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2020/262. Für Alkoholerzeugnisse regeln die §§ 13 bis 16 AlkStG die Beförderung unter Steueraussetzung, das Verfahren selbst steht in § 28 AlkStV für die Teilnahme am System und in § 29 AlkStV für das Erstellen des Dokuments.
Erstellt wird das e-VD immer vom Versender. Das ist entweder das abgebende Steuerlager oder ein registrierter Versender, der die Ware am Ort der Einfuhr übernimmt. Der Empfänger kann das Dokument nicht selbst anlegen, er sieht es erst, wenn sein Hauptzollamt es ihm weiterleitet. Für Sie als Auftraggeber heißt das: Wer versendet, trägt die Verantwortung für die Daten.
Wie der ARC aufgebaut ist
Sobald das System den Entwurf geprüft hat, vergibt es den Referenzcode ARC. Er besteht aus 21 Zeichen und ist der Schlüssel, unter dem alle Beteiligten denselben Vorgang finden. Die ersten beiden Stellen nennen das Jahr, die beiden folgenden den Mitgliedstaat, danach stehen eine Kennung der Zollstelle und eine laufende Nummer.
An der 20. Stelle steht seit dem 1. Januar 2023 ein Buchstabe, der das Teilverfahren kennzeichnet. Ein S bedeutet Beförderung unter Steueraussetzung, ein P steht für Ware im steuerrechtlich freien Verkehr. Die letzte Stelle ist eine Prüfziffer. Ein deutscher ARC sieht deshalb aus wie 23DE405500000000078P5. Diese offizielle Beispielnummer zeigt damit eine bereits versteuerte Beförderung, bei einer Beförderung unter Steueraussetzung stünde an der 20. Stelle stattdessen ein S.
Der ARC fährt mit
Der Referenzcode muss während der gesamten Beförderung mitgeführt und auf Verlangen mitgeteilt werden (§ 29 Abs. 3 AlkStV). Ein Ausdruck des Begleitdokuments in der Fahrzeugmappe genügt, eine Vorlage des vollständigen e-VD ist nicht nötig.
In sechs Schritten durch eine Beförderung
- Entwurf anlegen. Der Versender erfasst Empfänger, Ware, Menge und Alkoholgehalt. Frühestens sieben Tage vor dem angegebenen Versandbeginn darf er den Entwurf übermitteln.
- Validierung abwarten. EMCS prüft die Angaben gegen die Stammdaten, vor allem die Berechtigungen von Versender und Empfänger.
- ARC erhalten. Mit der Validierung wird aus dem Entwurf ein gültiges e-VD, und der ARC wird an den Versender gemeldet.
- Verladen und losfahren. Der Fahrer bekommt das Begleitdokument mit dem ARC, dazu den Frachtbrief und die Handelspapiere.
- Ware aufnehmen. Der Empfänger entlädt, zählt und gleicht mit dem e-VD ab. Abweichungen werden dokumentiert, bevor gebucht wird.
- Eingangsmeldung abgeben. Der Empfänger meldet die Aufnahme über EMCS. Erst damit endet die Beförderung, und die Sicherheit des Versenders wird frei.
Die wichtigsten Nachrichten in Alltagssprache
| Nachricht | Code | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| Entwurf des e-VD | ED815 | Der Versender kündigt die Beförderung an. |
| Validiertes e-VD | ED801 | Die Prüfung ist durch, der ARC steht. |
| Annullierung | ED810 | Die Beförderung hat noch nicht begonnen und wird gestrichen. |
| Änderung des Bestimmungsorts | ED813 | Die Ware geht an einen anderen Ort oder Empfänger. |
| Warnung oder Ablehnung | ED819 | Der Empfänger meldet vorab ein Problem mit der angekündigten Sendung. |
| Erklärung für die Verspätung | ED837 | Die Beförderung dauert länger als angegeben. |
| Eingangsmeldung | ED818 | Der Empfänger bestätigt die Aufnahme, der Vorgang schließt. Bei Ausfuhr trägt dieselbe Nachricht die Ausfuhrmeldung. |
| Zugelassene Ausfuhr | ED829 | Der Zoll bestätigt, dass die Ausfuhranmeldung zum e-VD passt. |
| Erläuterung zu Fehl- oder Mehrmengen | ED871 | Der Versender äußert sich zu einer festgestellten Abweichung. |
| Erinnerungsmeldung | ED802 | Das System mahnt eine überfällige Eingangsmeldung an. |
Die SEED-Prüfung vor jeder Beförderung
SEED ist das europäische Register der Beteiligten, die unversteuerte Ware empfangen oder versenden dürfen. Vor jeder Beförderung gehört ein Blick hinein, denn eine Erlaubnis kann erloschen sein, ohne dass der Handelspartner es erwähnt. Die Abfrage läuft über SEED-on-Europa, die öffentliche Auskunftsanwendung der Europäischen Kommission.
Geprüft werden die Verbrauchsteuernummer, die Gültigkeit und der zugelassene Warenkreis. Eine Nummer für Wein hilft Ihnen bei einer Spirituosensendung nicht weiter. Fällt die Prüfung negativ aus, weist EMCS den Entwurf ohnehin ab, und die Ware steht auf dem Hof. Deshalb lohnt sich der Abgleich, bevor der Lkw bestellt ist.
Fristen, die den Vorgang treiben
Die Eingangsmeldung ist unverzüglich abzugeben, spätestens jedoch fünf Werktage nach Beendigung der Beförderung (§ 33 Absatz 1 AlkStV). Das Hauptzollamt kann diese Frist auf Antrag verlängern, wenn sonst eine unbillige Härte entstünde. In der Praxis ist die Frist selten das Problem, sondern die Klärung von Abweichungen, die vor der Meldung stattfinden muss.
Bleibt die Eingangsmeldung aus, bleibt auch die Sicherheit des Versenders gebunden, und nach einiger Zeit beginnt die Behörde zu fragen. EMCS schickt vorher noch eine Erinnerungsmeldung an den Empfänger, die in der Praxis oft übersehen wird. Wer regelmäßig versendet, sollte offene ARCs deshalb wöchentlich durchsehen. Das ist eine kurze Kontrolle, die später viel Korrespondenz spart.
Auf der anderen Seite steht eine Frist, die früher greift. Der Versender gibt im e-VD eine Beförderungsdauer an, und wird sie überschritten, ist eine Erklärung für die Verspätung abzugeben. Bei Fährverbindungen und langen Strecken lohnt es sich deshalb, die Dauer großzügig anzusetzen statt optimistisch.
Wenn EMCS ausfällt
Steht das System nicht zur Verfügung, darf die Ware trotzdem fahren. Dann greift das Ausfallverfahren mit einem Ausfalldokument auf Papier, das dem Datensatz des e-VD entspricht. Das zuständige Hauptzollamt ist vor Beginn der ersten Beförderung über den Ausfall zu unterrichten (§ 36 AlkStV), und es kann verlangen, dass die Papiere vorab vorgelegt werden.
Sobald EMCS wieder läuft, wird der Vorgang nacherfasst. Der Versender übermittelt den Entwurf nachträglich, und der vergebene ARC wird auf dem Ausfalldokument vermerkt. Auch die Eingangsmeldung wird dann unverzüglich nachgeholt. Das Ausfallverfahren ist also kein anderer Weg, sondern eine verschobene Reihenfolge.
Fehler, die immer wieder vorkommen
Am häufigsten stimmt die Verbrauchsteuernummer des Empfängers nicht, weil eine alte Nummer aus einer früheren Sendung übernommen wurde. Zweithäufigster Grund für Ärger sind Mengenabweichungen zwischen e-VD und tatsächlicher Lieferung, etwa weil eine Palette kurzfristig nicht mitging. Solche Abweichungen gehören in die Eingangsmeldung, nicht in eine spätere Korrekturmail.
Ein dritter Klassiker ist eine Warenbezeichnung, die im Handel üblich, für den Zoll aber nichtssagend ist. Wenn dort nur eine Kategorie steht statt der Marke und der Sorte, fällt das spätestens bei einer Kontrolle auf. Wie wir den EU-Versand für Kunden abwickeln, steht auf der Seite zum Versand in die EU unter Steueraussetzung. Wenn Sie eine konkrete Sendung durchsprechen möchten, schreiben Sie uns kurz.
Stand: 21.09.2026. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was bedeutet ARC?
ARC steht für Administrative Reference Code, auf Deutsch Referenzcode. Das System vergibt ihn, sobald es den Entwurf des e-VD geprüft hat. Er hat 21 Zeichen und begleitet die Sendung bis zur Eingangsmeldung.
Wer erstellt das e-VD, Versender oder Empfänger?
Immer der Versender. Das ist das abgebende Steuerlager oder ein registrierter Versender am Ort der Einfuhr. Der Empfänger gibt am Ende die Eingangsmeldung ab.
Wie lange habe ich für die Eingangsmeldung Zeit?
Unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Beendigung der Beförderung (§ 33 Absatz 1 AlkStV). Das Hauptzollamt kann die Frist auf Antrag verlängern, wenn eine unbillige Härte vorliegt.
Muss der ARC im Lkw mitgeführt werden?
Ja. Der Referenzcode muss während der gesamten Beförderung mitgeführt und auf Verlangen mitgeteilt werden (§ 29 Abs. 3 AlkStV). In der Praxis liegt ein Ausdruck des Begleitdokuments in der Fahrzeugmappe.
Was passiert, wenn EMCS gestört ist?
Dann greift das Ausfallverfahren mit einem Ausfalldokument auf Papier. Das zuständige Hauptzollamt ist vor Beginn der ersten Beförderung zu unterrichten, und sobald EMCS wieder läuft, wird der Vorgang nacherfasst.
Kann ein e-VD nachträglich geändert werden?
Vor Beginn der Beförderung kann der Versender das e-VD annullieren (§ 31 AlkStV), allerdings nur, solange das Versanddatum noch nicht verstrichen ist und keine Folgenachricht dazu vorliegt. Während der Beförderung kann er den Bestimmungsort oder den Empfänger ändern (§ 32 AlkStV). Inhaltliche Korrekturen an Menge oder Ware sind so nicht möglich.
Quellen
Weitere Artikel
- Spirituosen ins Drittland exportieren: AES-Ausfuhranmeldung und Erledigung des e-VD
Wie Ausfuhranmeldung und e-VD zusammenspielen, wann der Ausgangsvermerk kommt und welche Papiere eine Exportsendung begleiten müssen.
21.09.2026 · 5 Min. Lesezeit
- EMCS 2.7: Was sich für Steuerlagerinhaber und registrierte Empfänger ändert
Zeitplan der Umstellung, neue Ausfuhrnachrichten, Zertifizierung der Teilnehmersoftware und die Frage, ob Sie EMCS überhaupt selbst betreiben wollen.
21.09.2026 · 5 Min. Lesezeit
- Registrierter Empfänger oder Steuerlager: Was passt zu Ihnen?
Beim registrierten Empfänger entsteht die Steuer sofort bei Aufnahme, im Steuerlager erst bei der Entnahme. Der Vergleich mit Sicherheiten und Pflichten.
21.09.2026 · 5 Min. Lesezeit

