Biersteuer berechnen: Grad Plato, Staffelsätze und was im Steuerlager gilt

Stand: 21.09.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die deutsche Biersteuer bemisst sich nach Hektoliter und Grad Plato. Der Regelsatz beträgt 0,787 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Hundert Hektoliter mit zwölf Grad Plato kosten damit 944,40 Euro. Unabhängige Brauereien unter 200.000 Hektoliter Jahreserzeugung zahlen gestaffelt weniger, im günstigsten Fall die Hälfte.

Die Formel in einem Satz

Die deutsche Biersteuer berechnet sich aus der Menge in Hektolitern, dem Stammwürzegehalt in Grad Plato und dem Steuersatz. Der Regelsatz beträgt 0,787 Euro für einen Hektoliter Bier je Grad Plato (§ 2 Absatz 1 BierStG). Anders als bei Spirituosen spielt der Alkoholgehalt für die Steuer keine Rolle.

Das überrascht viele, die aus dem Spirituosenhandel kommen. Dort zählt der reine Alkohol, hier die Stammwürze. Ein starkes Bockbier mit hoher Stammwürze wird deshalb deutlich höher besteuert als ein leichtes Lager, auch wenn der Unterschied im Alkoholgehalt gering ausfällt. Für die Kalkulation heißt das: Sie brauchen je Sorte einen Wert, den der Einkauf bisher selten erfragt hat.

Was Grad Plato bedeutet

Grad Plato ist der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich nach der großen Ballingschen Formel aus dem vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt errechnet. Bruchteile eines Grades bleiben außer Betracht (§ 2 Absatz 1 BierStG). Ein Bier mit 11,8 Grad Plato wird also mit 11 Grad gerechnet.

Der Wert kommt aus der Brauerei und steht üblicherweise in den technischen Daten zur Sorte. Für Händler und Lagerhalter ist er eine Pflichtangabe, ohne die weder die Steuerberechnung noch die Lagerbuchführung funktioniert. Wer Bier zukauft, sollte ihn deshalb schon bei der Bestellung erfragen.

Eine Änderung mit Vorlauf

Ab dem 1. Januar 2031 werden bei der Berechnung des Grades Plato alle Zutaten des Bieres berücksichtigt, einschließlich derer, die nach Abschluss der Gärung hinzugefügt werden (§ 2 Absatz 1 BierStG). Für gesüßte Biere und Mischungen kann sich die Bemessungsgrundlage damit erhöhen.

Ein Rechenbeispiel Schritt für Schritt

  1. Menge in Hektoliter bestimmen. Eine Palette mit 1.200 Flaschen zu 0,5 Liter ergibt 600 Liter, also 6 Hektoliter.
  2. Grad Plato feststellen. Die Brauerei weist 11,8 Grad Plato aus, gerechnet wird mit 11.
  3. Steuersatz wählen. Ohne Ermäßigung gilt der Regelsatz von 0,787 Euro.
  4. Multiplizieren. 6 mal 11 mal 0,787 ergibt 51,94 Euro.
  5. Zur Kontrolle hochrechnen. Hundert Hektoliter mit zwölf Grad Plato ergeben 100 mal 12 mal 0,787, also 944,40 Euro.

Die ermäßigten Sätze für kleinere Brauereien

Unabhängige Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektolitern zahlen weniger. Die Ermäßigung ist in Stufen von 1.000 zu 1.000 Hektolitern gleichmäßig gestaffelt, sodass der Satz mit sinkender Jahreserzeugung fällt (§ 2 Absatz 2 BierStG). Maßgeblich ist dabei die Erzeugung der Brauerei, nicht die Menge, die ein einzelner Kunde abnimmt.

GesamtjahreserzeugungAnteil am RegelsatzSatz je hl und Grad Plato
5.000 hl50 Prozent0,3935 Euro
10.000 hl60 Prozent0,4722 Euro
20.000 hl70 Prozent0,5509 Euro
40.000 hl75 Prozent0,5903 Euro (gerundet)
ab 200.000 hl100 Prozent0,7870 Euro

Zwischen diesen Stufen wird linear gerechnet, eine Brauerei mit 30.000 Hektolitern liegt also zwischen 70 und 75 Prozent. Voraussetzung ist die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit von anderen Brauereien. Wer unter Lizenz braut, verliert die Ermäßigung, solange die Lizenzherstellung nicht unter den Ausnahmen des Gesetzes bleibt.

Wann die Steuer entsteht und wann sie fällig wird

Die Steuer entsteht mit der Entnahme aus dem Steuerlager in den steuerrechtlich freien Verkehr (§ 14 BierStG). Solange das Bier im Lager liegt oder unter Steueraussetzung befördert wird, passiert steuerlich nichts. Das ist der Grund, warum Brauereien selbst Steuerlager sind, denn eine Brauerei gilt nach dem Gesetz als solches (§ 2 Absatz 3 BierStG).

Für die Abrechnung gilt ein Monatsrhythmus. Die Steuererklärung ist spätestens am siebten Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats abzugeben, in begründeten Fällen verlängert das Hauptzollamt bis zum zehnten Tag. Fällig wird die Steuer am 20. Tag des Folgemonats (§ 15 Absatz 1 BierStG). Damit bleibt weniger Zeit als bei anderen Verbrauchsteuern, und die Zahlen müssen am Monatsende stehen.

In der Erklärung sind die Mengen nach Steuerklassen aufzugliedern, denn Bier wird nach Grad Plato in solche Klassen eingeteilt. Werden für Bier derselben Steuerklasse unterschiedliche Steuersätze geltend gemacht, etwa wegen einer Ermäßigung, ist zusätzlich nach Sätzen zu gliedern. Wer viele Sorten führt, braucht dafür eine Auswertung aus dem Lagerbuch und keine Handzählung.

Was im Steuerlager gilt

Der Steuerlagerinhaber führt ein Belegheft und ein Lagerbuch. Zu- und Abgänge werden unverzüglich im Lagerbuch aufgezeichnet (§ 9 Abs. 3 BierStV), das Belegheft nimmt die dazugehörigen Belege auf. Für Bier heißt das: Mengen in Hektolitern und die Stammwürze je Sorte. Wer vorher nur Spirituosen gelagert hat, braucht dafür eine zweite Zählweise, denn Liter reinen Alkohols helfen hier nicht weiter.

Auch die Beförderung unter Steueraussetzung läuft über EMCS, mit denselben Nachrichten wie bei Spirituosen. Der Unterschied steckt in den Produktangaben, weil dort der Grad Plato steht. Was sich mit dem aktuellen Release geändert hat, steht im Beitrag zu EMCS 2.7.

Biermischgetränke und die Einreihung

Bier im Sinn des Gesetzes sind die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur sowie Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 zuzuordnen sind (§ 1 Absatz 2 BierStG). Die Einreihung entscheidet also darüber, ob die Biersteuer greift oder ein anderes Verbrauchsteuergesetz.

In der Praxis ist das bei Radler und ähnlichen Mischungen eindeutig, bei stärker aromatisierten Getränken dagegen nicht. Hier lohnt eine verbindliche Zolltarifauskunft, bevor die erste Charge eingelagert wird. Eine falsche Einreihung fällt sonst erst bei einer Prüfung auf, und dann rückwirkend.

Bier bei uns im Lager

Unsere Erlaubnis umfasst derzeit Alkoholerzeugnisse nach dem Alkoholsteuergesetz. Bier nehmen wir an, sobald die Erlaubnis dafür freigegeben ist. Die Abläufe bleiben dieselben wie bei Spirituosen, nur das Lagerbuch rechnet in Hektolitern und Grad Plato statt in Litern reinen Alkohols. Die Anmeldung beim Hauptzollamt und die Beförderung über EMCS laufen unverändert weiter.

Was Sie für eine Vorbereitung brauchen, ist überschaubar: eine Aufstellung der Sorten mit Stammwürze, die Gebindegrößen und eine Einschätzung, wie lange das Bier liegen soll. Daraus ergibt sich, wie viele Stellplätze nötig sind und welche Steuerklassen im Lagerbuch geführt werden müssen. Was ein Steuerlager übernimmt und was Sie beistellen, steht auf der Seite zum Steuerlager. Wenn Sie planen, Bier unversteuert einzulagern, schreiben Sie uns kurz.

Stand: 21.09.2026. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Biersteuer in Deutschland?

Der Regelsatz beträgt 0,787 Euro je Hektoliter Bier und Grad Plato (§ 2 Absatz 1 BierStG). Für hundert Hektoliter mit zwölf Grad Plato ergibt das 944,40 Euro.

Was ist Grad Plato?

Der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, berechnet nach der großen Ballingschen Formel. Bruchteile eines Grades bleiben außer Betracht, es wird also abgerundet.

Wer bekommt die ermäßigten Steuersätze?

Unabhängige Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung unter 200.000 Hektoliter. Die Ermäßigung ist in Stufen von 1.000 zu 1.000 Hektoliter gestaffelt und liegt zwischen 75 und 50 Prozent des Regelsatzes.

Wann entsteht die Biersteuer?

Mit der Entnahme aus dem Steuerlager in den steuerrechtlich freien Verkehr (§ 14 BierStG). Solange das Bier im Steuerlager liegt oder unter Steueraussetzung befördert wird, entsteht sie nicht.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Spätestens am siebten Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats, in begründeten Fällen verlängert das Hauptzollamt bis zum zehnten Tag. Fällig ist die Steuer am 20. Tag des Folgemonats (§ 15 Absatz 1 BierStG).

Gilt die Biersteuer auch für Biermischgetränke?

Ja, wenn die Mischung aus Bier und einem nichtalkoholischen Getränk der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen ist (§ 1 Absatz 2 BierStG). Die Einreihung entscheidet, welches Gesetz greift.

Quellen

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